Recht und Gesetze
Der Jugendmigrationsdienst unterstützt bei Fragen zum Thema Recht und Gesetz.
Das können z.B. Fragen sein zu:
- Ausländerrecht
- Asylrecht
- Rechtliche Fragen für EU-Angehörigen
- Arbeitsrecht
- Sozialrecht
Außerdem unterstützt der Jugendmigrationsdienst bei der Suche nach einer Anwältin/ einem Anwalt, wenn dies notwendig ist.
Die rechtliche Grundlage für unsere Arbeit mit Migrant*innen ist das Zuwanderungsgesetz. Es existiert seit 01.01.2005 und besteht aus dem Aufenthaltsgesetz und dem Freizügigkeitsgesetz/EU, sowie zahlreichen Neuregelungen.
Das Aufenthaltsgesetz ist das Kernstück des Zuwanderungsgesetzes. Es regelt für Ausländer*innen
- die Einreise
- den Aufenthalt
- die Erwerbstätigkeit
- die Aufenthaltsbeendigung
Das Aufenthaltsgesetz gilt nicht für Bürger*innen der Europäischen Union und Diplomat*innen.
Das Freizügigkeitsgesetz/EU regelt die Einreise und den Aufenthalt von Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger*innen) und ihrer Familienangehörigen.