Recht und Gesetze

Der Jugendmigrationsdienst unterstützt bei Fragen zum Thema Recht und Gesetz.
Das können z.B. Fragen sein zu:

  • Ausländerrecht
  • Asylrecht
  • Rechtliche Fragen für EU-Angehörigen
  • Arbeitsrecht
  • Sozialrecht

Außerdem unterstützt der Jugendmigrationsdienst bei der Suche nach einer Anwältin/ einem Anwalt, wenn dies notwendig ist.

Die rechtliche Grundlage für unsere Arbeit mit Migrant*innen ist das Zuwanderungsgesetz. Es existiert seit 01.01.2005 und besteht aus dem Aufenthaltsgesetz und dem Freizügigkeitsgesetz/EU, sowie zahlreichen Neuregelungen.

Das Aufenthaltsgesetz ist das Kernstück des Zuwanderungsgesetzes. Es regelt für Ausländer*innen

  • die Einreise
  • den Aufenthalt
  • die Erwerbstätigkeit
  • die Aufenthaltsbeendigung

Das Aufenthaltsgesetz gilt nicht für Bürger*innen der Europäischen Union und Diplomat*innen.

Das Freizügigkeitsgesetz/EU regelt die Einreise und den Aufenthalt von Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger*innen) und ihrer Familienangehörigen.